Die Gewinnung mineralischer Rohstoffe beinhaltet unvermeidlich einen Eingriff in die Natur und Landschaft.
Erst nach Erteilung diverser Genehmigungen ist die Gewinnung von Kies und Sand rechtlich zulässig. Dabei ist der
Rohstoffabbau nur eine Inanspruchnahme der Landschaft für eine begrenzte Zeit. In den Genehmigungen sind nicht
nur die technischen Eckpunkte für die Gewinnung festgelegt. Ebenso steht bereits bei Genehmigungserteilung
die spätere Gestaltung und Nutzung der Abgrabungsflächen fest.
Die endgültige Gestaltung der Auskiesungen wird unter Führung eines Landschaftsarchitekten und in Zusammenarbeit mit
den zuständigen Behörden ausgearbeitet und umgesetzt, wobei die Renaturierung bereits während der Abgrabungsphase beginnt. Generell
bietet ein renaturierter Abgrabungsbereich stets neue Möglichkeiten, naturnahe Strukturen als wertvolle Lebensstätten von Pflanzen und
Tieren wiederherzustellen bzw. die Entwicklung naturnaher Bestände durch Sukzession zu fördern. Auf eine ökologische Vielfalt wird dabei
besonderen Wert gelegt. |
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Hierbei bilden die verschiedenen naturgegebenen Umstände einer Abgrabung ideale Variations-möglichkeiten. Eine Nassabgrabung kann sowohl
zur Freizeitgestaltung als Badesee und zur sportlichen Nutzung ausgebildet werden oder auch später der naturnahen Erholung bzw. dem Naturschutz dienen.
Dagegen sind Trockenabgrabungen, aufgrund der intensiven Nutzung des umgebenden Landes durch Landwirt-schaft und Bebauung, oft ein idealer Ausweichort
für seltene und geschützte Pflanzen und Tierarten. |
Im November 2007 ist die Rheinische Baustoffwerke GmbH daher der Kampagne Countdown 2010 der Weltnaturschutz-organisation IUCN beigetreten und geht damit
eine freiwillige Selbstverpflichtung zum Erhalt der natürlichen Lebensvielfalt ein.
Im folgenden stellen wir Ihnen einige gelungene Rekultivierungen vor:
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