Anlieferbare Materialien:
(Weitere Materialien sind auf Anfrage lieferbar)
Verwertungsstellen
Tummelfeld
|
 |
| Bodenaushub (170504) DK 0 |
Die anliefernden Fahrzeuge werden verwogen. Die Abrechnung erfolgt pro Tonne.
|
| Bauschutt (170107) DK 0 |
| Bodenaushub bis LAGA Z 2 (170504) |
| Bauschutt bis LAGA Z 2 (170101,170102,170103,170107) |
|
| Verwertungsstelle Hürth (Aschedamm) |
 |
| Bodenaushub bis LAGA Z 2 (170504) |
Die anliefernden Fahrzeuge werden verwogen. Die Abrechnung erfolgt pro Tonne.
Die Annahme von Straßenaufbruch erfolgt auf Anfrage gemäß PAK-Analyse. |
| Bauschutt bis LAGA Z 2 (170101, 170102, 170103,
170107) |
| Bitumengemische (170302) mit Ausnahme
derjenigen, die unter 170301 fallen (bis 100mg/kg) |
| Bauschutt (170107) DK I |
|
| Verwertungsstelle Vertriebswerk Straßfeld |
 |
| Bodenaushub (170504) DK 0 |
Die anliefernden Fahrzeuge werden verwogen. Die Abrechnung erfolgt pro Tonne.
Die Annahme von Straßenaufbruch erfolgt auf Anfrage gemäß PAK-Analyse. |
| Bauschutt (170107) DK 0 |
|
| Verwertungsstelle Widdersdorf |
 |
| Bodenaushub bis LAGA Z 1.2 (170504) |
Die anliefernden Fahrzeuge werden nicht verwogen.
Die Abrechnung erfolgt je Fahrzeug.
Folgende Fahrzeugtypen werden unterschieden:
Zug/Sattel, 4-Achser, 3-Achser, 2-Achser
Die Annahme von Straßenaufbruch erfolgt auf Anfrage gemäß PAK-Analyse. |
| Bauschutt bis LAGA Z 1.2 (170107) |
|
| Die Annahme erfolgt unter Zugrundelegung unsererVerkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. |
| Die Überwachung der angelieferten Materialien auf Eignung entsprechend der Genehmigungsbescheide erfolgt durch den Anlieferer. Belastete Abfälle
bedürfen der Einreichung und Freigabe einer Deklarationsanalyse gemäß Genehmigung der Deponie. Der Anliefernde versichert, dass er nur die oben
aufgeführten Abfälle anliefert und diese der Deklarationsanalyse entsprechen.Der Anlieferer erkennt an, dass er für den Fall, dass sich die
diese Versicherung als unzutreffend erweisen sollte, alle Kosten übernimmt, die im Zusammenhang mit der notwendigen Entsorgung anfallen. RBS behält sich
in diesem Falle oder bei organoleptischen Auffälligkeiten vor, die weitere Annahme aus diesen Baumaßnahmen zu verweigern. Der Anlieferer erklärt
ferner, dass ihm die Nutzungsbedingungen bekannt sind und von ihm anerkannt werden. |
|