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| Gewaschene Produkte: Sande und Kiese |
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Die Belieferung erfolgt unter Zugrundelegung unsererVerkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Die Produkte unterliegen einer werkseigenen Produktionskontrolle
(Eigenüberwachung). Diese wird kontinuierlich durch eine zertifizierte Stelle beurteilt und überprüft (Fremdüberwachung). Im Regelfall liefern wir gewaschene Gesteinskörnungen nach
DIN EN 12620 Gesteinskörnungen für Beton. Gemäß Verordnung
2008/1272/EG(GHS-CLP) und 2006/1907/EG(Reach) und Richtlinie 67/548/EWG
sind die von Rheinische Baustoffwerke GmbH produzierten und vertriebenen
Produkte, gewaschene Kiese und Sande sowie Quarzkiese und Quarzsande,
nicht als Gefahrstoff einzustufen. Schiffsverladung auf Anfrage. |
| * Werk Davids in Geilenkirchen, die Fremdüberwachung erfolgt durch den BÜW-Herzogenrath. |
| ** Vertriebswerke, die Fremdüberwachung erfolgt nicht in Verantwortung der Rheinische Baustoffwerke GmbH. |
| *** Diese Produkte werden nicht fremdüberwacht. |
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